Name des Moduls | [301890] Polnisch Sprachkurs 2 | Bezeichnung des Moduls | MSLAW 10.2 |
Studiengang | [846] - Slaw. Sprachen | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 90 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Dr. Ewa Krauß |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Aufsatz (in polnischer Sprache) – 90 Min. (50 %) mündliche Prüfung (in polnischer Sprache) – 15 Min. (50 %) |
Zusätzliche Informationen zum Modul | -- |
Empfohlene Literatur | -- |
Unterrichtssprache | -- |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | MA: Slawische Sprachen, Literaturen und Kulturen: keine |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | MA: Slawische Sprachen, Literaturen und Kulturen: MSLAW 10.1 |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | MA: Slawische Sprachen, Literaturen und Kulturen: keine |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | MA: Slawische Sprachen, Literaturen und Kulturen: Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Sicherheit im schriftlichen Ausdruck sowie Hören und Sprechen; Schreiben von Aufsätzen, Verfassen von schriftlichen Darstellungen aus den unterschiedlichsten Kommunikationsebenen, Argumentation und die Diskussion von Problemen. Erwerb von fremdsprachlicher Kompetenz im Polnischen laut europäischem Referenzrahmen Niveau -> B 1. |
Inhalte | Entwicklung von Fertigkeiten und Fähigkeiten im schriftlichen Ausdruck; Hinführung zum freien Schreiben über Themen wie Alltag, Landeskunde, Literatur usw.; mündliche Argumentation zu behandelten Themen. |
Lern- und Qualifikationsziele | Sicherheit im schriftlichen Ausdruck sowie Hören und Sprechen; Schreiben von Aufsätzen, Verfassen von schriftlichen Darstellungen aus den unterschiedlichsten Kommunikationsebenen, Argumentation und die Diskussion von Problemen. Erwerb von fremdsprachlicher Kompetenz im Polnischen laut europäischem Referenzrahmen Niveau -> B 1. Aktive und regelmäßige Teilnahme sowie Abgabe aller Übungsaufgaben unterstützt das Erreichen der Lernziele. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, die regelmäßig zu erbringende Studienleistungen einschließt (z.B. Übungsaufgaben, Essays). |