Name des Moduls | [315310] Integrationsmodul | Bezeichnung des Moduls | GT9 |
Studiengang | [154] - Gesellschaftstheorie | ECTS Punkte | 10 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 210 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes Semester |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 90 | Dauer des Moduls | 3 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 300 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Hartmut Rosa, Prof. Dr. Michael Dreyer, Prof. Dr. Andrea Esser, Prof. Dr. Nikolaus Knoepffler |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Präsentation, Diskussion und Verteidigung eigener Seminararbeiten und Studienthemen (b/ n.b.). |
Zusätzliche Informationen zum Modul | -- |
Empfohlene Literatur | -- |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | -- |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | -- |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | GT 10 „MA-Arbeit“ |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 154 M.A. Gesellschaftstheorie: Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | 1. Semester: Lektüreseminar und Blockveranstaltung Gesellschafstheorie 2. Semester: Lektüreseminar 3. Semester: Forschungs- und Abschlusskolloquium |
Inhalte | Vertiefte Auseinandersetzung mit grundsätzlichen Inhalten und Themen des Faches. Aufnahme der Themen der Teildisziplinen (Angewandte Ethik, Philosophie, Politikwissenschaft sowie Soziologie) und Herstellung der gesellschafts-theoretischen Querverbindungen. Integration der verschiedenen Themengebiete des Masterstudiengangs und Vernetzung und thematisch-inhaltlicher Austausch zwischen den Graduierten. |
Lern- und Qualifikationsziele | Stärkung der argumentativen und rhetorischen Kompetenz sowie der Präsentation eigener Themen und Arbeitshypothesen. Thematische Orientierung und inhaltlicher Über-blick innerhalb des Studiengangs. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Aktive Teilnahme am Lektüreseminar und an den Kolloquien. Die aktive Teilnahme umfasst die Übernahme von Protokollen, Referaten oder vergleichbaren Leistungen. Genaueres wird zu Beginn der Veranstaltung von dem/der Dozierenden bekannt gegeben. Es gilt, dass die Prüfungsvorleistung (Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung) kein Bestandteil der Modulprüfung ist. |