Name des Moduls | [308690] Gesellschaftstheorie | Bezeichnung des Moduls | GT 1 |
Studiengang | [149] - Soziologie | ECTS Punkte | 10 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 240 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes Semester |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 1-2 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 300 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Hartmut Rosa |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Für Kombinationsvariante 1 (Seminar & Seminar): Hausarbeit oder mündliche Prüfung oder zwei schriftliche Prüfungsleistungen in Form einer jeweils 7-10seitigen strukturierten wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Seminarthema entweder zu S Gesellschaftstheorie (I) oder zu S Gesellschaftstheorie (II). Im Falle der aus zwei schriftlichen Teilleistungen bestehenden Modulprüfung erfolgt die Modulbenotung durch Bildung des arithmetischen Mittels beider Teilnoten, die beiden Teilleistungen können nach Absprache mit der/dem Dozent*in inhaltlich aufeinander aufbauen. Im Falle einer Wiederholungsprüfung kann die Prüfungsform variieren. Näheres regelt die Studienordnung. Für Kombinationsvariante 2 (Vorlesung & Seminar): Hausarbeit oder mündliche Prüfung oder zwei schriftliche Prüfungsleistungen in Form einer jeweils 7-10seitigen strukturierten wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Seminarthema zu S Gesellschaftstheorie. Im Falle der aus zwei schriftlichen Teilleistungen bestehenden Modulprüfung erfolgt die Modulbenotung durch Bildung des arithmetischen Mittels beider Teilnoten, die beiden Teilleistungen können nach Absprache mit dem/der Dozierenden inhaltlich aufeinander aufbauen. Im Falle einer Wiederholungsprüfung kann die Prüfungsform variieren. Näheres regelt die Studienordnung. |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Das Modul wird im Rahmen der kapazitären Möglichkeiten für fachfremde Studierende geöffnet. |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | -- |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 154 M.A. Gesellschaftstheorie: Pflichtmodul 769 M.A. MA Angewandte Ethik und Konfliktmanagement: Wahlpflichtmodul 604 M.A. Bildung – Kultur – Anthropologie: Wahlpflichtmodul in der Profillinie Gesellschaft 127 M.A. Philosophie: Wahlpflichtmodul 673 M.A. Neuere Geschichte: Wahlpflichtmodul 873 M.A. Geschichte u.Politik des 20.Jahrhunderts: Wahlpflichtmodul
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Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Variante 1: S Gesellschaftstheorie (I) (2SWS); S Gesellschaftstheorie (II) (2SWS) |
Inhalte | Gegenstand des Moduls sind die grundlegenden Ansätze und die aktuellen Entwicklungen der soziologischen Theorie und insbesondere der Gesellschaftstheorie in historischer und systematischer Perspektive. Sie werden in den Lehrveranstaltungen des Moduls in vertiefender Form unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Forschung behandelt. Im Selbststudium erfolgt eine zusätzliche Auseinandersetzung mit Texten und Problemstellungen der Gesellschaftstheorie. |
Lern- und Qualifikationsziele | Vertiefte Auseinandersetzung mit den systematischen Fragestellungen und Erkenntnissen der Gesellschaftstheorie; Fähigkeit zur Beurteilung der Grenzen und Leistungen der jeweiligen Erklärungsansätze (Kritische Theorie, Systemtheorie, Rational Choice Theorie, Praxistheorie etc.); Kompetenz zur Verknüpfung der soziologischen Theoriebildung mit Fragen der Sozialphilosophie, der politischen Theorie, der praktischen Philosophie und der Kultursoziologie und zur Anwendung gesellschaftstheoretischer Konzepte auf zeitdiagnostische Fragestellungen; Befähigung zur eigenständigen Erschließung, Verknüpfung und Beurteilung gesellschaftstheoretischer Texte; Fähigkeit zur eigenständigen Verfolgung forschungs- und anwendungsbezogener Projekte und ihre Vermittlung gegenüber Vertretern anderer Disziplinen und Laien. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Für Kombinationsvariante 1: (Seminar I & Seminar II): Aktive Teilnahme an den Veranstaltungen. Die aktive Teilnahme umfasst die Übernahme von Protokollen, Referaten oder dem Umfang nach vergleichbaren Leistungen. Die zu erbringende Teilnahmeleistung wird zu Beginn der Veranstaltung von dem/der Dozierenden bekannt gegeben. Für Kombinationsvariante 2: (Vorlesung & Seminar): Aktive Teilnahme an den Veranstaltungen. Die aktive Teilnahme umfasst für das Seminar die Übernahme von Protokollen, Referaten oder dem Umfang nach vergleichbaren Leistungen. Für die Vorlesung besteht diese entweder in der Teilnahme an einer unbenoteten Testatsklausur (muss bestanden werden) und der regelmäßigen, selbstständigen Nachbereitung von Vorlesungsinhalten oder im Umfang vergleichbaren Leistungen. Die zu erbringenden Teilnahmeleistungen werden zu Beginn der Veranstaltungen von dem/der Dozierenden bekannt gegeben. Es gilt, dass die Prüfungsvorleistung (Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung) kein Bestandteil der Modulprüfung ist. |