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Name des Moduls [92110] Anorganische Chemie IV Bezeichnung des Moduls BC4.1

Studiengang [032] - Chemie ECTS Punkte 9

Arbeitsaufwand für Selbststudium 105 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Sommersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 165 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 270    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. Birgit Weber; Prof. Dr. Matthias Westerhausen

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Klausur zum vermittelten Stoff aus Vorlesung und Praktikum (50%), Praktikum mit schriftlicher Versuchsauswertung (50%)

Zusätzliche Informationen zum Modul

Ein nicht bestandenes Praktikum kann einmal wiederholt werden.

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Bestandenes Modul BC 2.1 (Anorganische Chemie II) für Praktikum, keine für Klausur

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

Anfertigung der Bachelorarbeit

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

4 SWS Vorlesung, 1 SWS Seminar, 6 SWS Praktikum

Inhalte

Es werden Grundlagen der Koordinationschemie und Metallorganischen Chemie der Übergangsmetalle vermittelt. Dabei werden in der Koordinationschemie systematisch die Metall-Ligand-Bindung sowie verschiedene Typen und Eigenschaften von Ligandsystemen behandelt. Es werden im Detail die Metall-Kohlenstoffbindung und ausgewählte Beispiele für die Anwendung der Metallorganischen Chemie in der Homogenkatalyse erörtert.
Im Praktikum werden wesentliche Techniken der präparativen anorganischen Chemie gelehrt.

Lern- und Qualifikationsziele

Das Modul vermittelt einen vertieften Einblick in die Grundlagen der Chemie der Übergangsmetalle. Dabei stehen die Koordinationschemie in nicht-wässrigen Lösungsmitteln und die Metallorganische Chemie im Vordergrund. Es werden zahlreiche Syntheseverfahren und Anwendungsmöglichkeiten diskutiert.
Im Praktikum werden die präparativen Fertigkeiten erworben, die für die Handhabung luft- und feuchtigkeitsempfindlicher Substanzen erforderlich sind.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Keine

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