Modul-Verantwortliche/r |
Prof. Dr. Bayer |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) |
Bestehen einer Klausur: 100% |
Empfohlene Literatur |
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Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) |
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Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) |
LA JM: Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) |
Vorlesung: 2 SWS |
Inhalte |
Die Veranstaltung ist eine Aufbau- und Vertiefungsveranstaltung zu der Vorlesung Bürgerliches Recht und Handelsrecht. Die wichtigsten Gegenstände sind: natürliche und juristische Personen, Rechtsgegenstände, Rechtsgeschäfte, Willenserklärungen, Abschluss von Verträgen, Stellvertretung, Verjährung, Vertragspflichten, Erfüllung, Leistungsstörung, Abtretung, Schuldübernahme, Gesamtschuld- und Gesamtgläubigerschaft, Kaufvertrag (insbesondere Mängelgewährleistung), Kaufmannsbegriffe, Rechtscheinhaftung, Hilfsperson des Kaufmanns, Grundregeln für Handelsgeschäfte und Handelskäufe. |
Lern- und Qualifikationsziele |
Die Studierenden erwerben im Anschluss an die Vorlesung Bürgerliches Recht und Handelsrecht vertiefte Kenntnisse im Zivilrecht. Sie sollen durch das Modul in die Lage versetzt werden, mit den Kernmaterien des Bürgerlichen Rechts und Handelsrecht sicher umzugehen. Die Veranstaltung dient weiterhin dazu, den Studierenden die Komplexität des Zivilrechts weiter zu erschließen und sie in die Lage zu versetzen, in strukturierter Weise auftretende rechtliche Probleme zu bearbeiten und einer Lösung zuzuführen. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung |
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