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Legitimacy and Legality of Humanitarian Interventions - Einzelansicht

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Grunddaten
Veranstaltungsart Hauptseminar Langtext
Veranstaltungsnummer 89764 Kurztext
Semester WS 2013 SWS 2
Teilnehmer 1. Platzvergabe 18 Max. Teilnehmer 2. Platzvergabe 18
Rhythmus keine Übernahme Studienjahr
Credits für IB und SPZ
E-Learning
Hyperlink
Sprache Englisch
Belegungsfrist Zur Zeit keine Belegung möglich
Abmeldefristen
Nach Zulassung ist eine Abmeldung nur durch den Dozenten möglich.

Nach Zulassung ist eine Abmeldung auch durch den Teilnehmer möglich.

Nach Zulassung ist eine Abmeldung nur durch den Dozenten möglich.
Termine Gruppe: 1-Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Lehrperson (Zuständigkeit) Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer 2. Platzvergabe
Einzeltermine anzeigen Do. 16:00 bis 18:00 w. 17.10.2013 bis
07.02.2014
Carl-Zeiß-Straße 3 - SR 122   findet statt  
Gruppe 1-Gruppe:



Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Biermann, Rafael, Universitätsprofessor, Dr. phil. verantwortlich
Zuordnung zu Einrichtungen
Institut für Politikwissenschaft
Inhalt
Kommentar

Das Seminar widmet sich der Debatte um die Legitimität von humanitären Interventionen. Gemeint sind dabei militärische Interventionen im Hoheitsgebiet eines souveränen Staates gegen dessen Willen aus humanitären Gründen. Generell sind Interventionen völkerrechtswidrig. Dennoch entsteht seit Einrichtung und Durchsetzung der Flugverbotszone zum Schutz der Kurden und Schiiten im Irak 1991 eine Staatenpraxis, die auch durch Beschlüsse des VN-Sicherheitsrates gedeckt ist, nach der von dieser Regel eine Ausnahme gemacht wird, wenn es zu gravierenden und anhaltenden Menschenrechtsverletzungen innerhalb eines Staates kommt, dessen Regierung ihrer Eigenverantwortung nicht gerecht wird oder werden kann, diese humanitäre Notlage zu unterbinden. In der Debatte um die „Responsibility to Protect“ (R2P) und hier insbesondere der Säule „Responsibility to React“  finden die daraus resultierenden völkerrechtlichen und ethischen Dilemmata ihren Ausdruck. Die Intervention in Libyen 1991 war der letzte strittige Fall.

Das Seminar widmet sich v.a. dem normativ-ethischen Ringen die Rechtmäßigkeit humanitärer Intervention. Dazu werden wir zunächst gemeinsam die völkerrechtlichen Grundlagen (Legalität) erarbeiten, die eine Legitimitätsbeurteilung anleiten. Wir werden uns zudem mit der Entwicklung der Interventionsnorm seit dem 19. Jahrhundert befassen, bis hin zum Diskurs über R2P. Ein dritter Baustein unseres ersten, konzeptionellen Seminarteils wird es sodann sein, die Diskussion über Kriterien zur Beurteilung der Legitimität humanitärer Interventionen nachzuvollziehen, die auf dem seit der Antike gewachsenen Diskurs über den „gerechten Krieg“ aufbaut. Dies geschieht vor dem Hintergrund der anschwellenden Literatur um den Legitimitätsbegriff in den Internationalen Beziehungen. Ziel ist die Identifizierung eines eigenen Kriterienkatalogs als Analyseraster, das wir dann im zweiten Seminarteil auf einzelne Fälle anwenden können.

Diese Fälle reichen vom Irak 1991 über Bosnien 1995 und Kosovo 1999 bis hin zu Libyen 2011. Wir werden auch Fälle anschauen, wo eine Intervention ausblieb (etwa Ruanda; Darfur, Syrien) oder die humanitäre Motivation strittig ist. Die Fälle werden wir in Referatsform präsentieren und diskutieren. Wir werden jeweils zunächst die Intervention, ihre völkerrechtlichen Grundlagen und die Motive der Intervenierenden analysieren. Danach werden wir, unter Anwendung unseres Analyserasters, die Legitimität der Intervention in ihren verschiedenen Dimensionen zu beurteilen versuchen. Dabei werden auch Effektivitätsargumente auftauchen, die in Spannung zu den Legitimitätsfragen stehen.

Literatur

Bellamy, Alex J. (2009), Responsibility to Protect. The Global Effort to End Mass Atrocities, Malden, MA.

Bellamy, Alex / Williams, Paul D. (2011), The new politics of protection? Côte d’Ivoire, Libya and the responsibility to protect, in: International Affairs, 87: 4, 825-850.

Finnemore, Martha (1996), Constructing Norms of Humanitarian Intervention, in: Katzenstein, Peter J. (Hrsg.): The Culture of National Security. Norms and Identity in World Politics, New York, 153-185.

Heinze, Eric A. (2009), Waging Humanitarian War: The Ethics, Law, and Politics of Humanitarian Intervention, Albany, NY.

Hoffmann, Stanley (2001), The Debate about Intervention, in: Crocker, Chester A. et al. (Hrsg.), Turbulent Peace. The Challenges of Managing International Conflict. Wash., D.C., S. 273-83.

Holzgrefe, J.L. / Keohane, Robert O. (Hrsg., 2003), Humanitarian Intervention. Ethical, Legal, and Political Dilemmas, Cambridge.

International Commission on Intervention and State Sovereignty (2001), The Responsibility to Protect.

Münkler, Herfried / Malowitz, Karsten (Hrsg., 2008), Humanitäre Intervention, Wiesbaden.

Schmidt, Peter (2010), Bellum iustum – Gerechter Krieg und Völkerrecht in Geschichte und Gegenwart [Inauguraldissertation], Universität Frankfurt a.M.

Wheeler, Nick J. (2000), Saving Strangers. Humanitarian Intervention in International Society, Oxford.

Bemerkung

Lerninhalte

Das Seminar richtet den Blick auf die ethische Dimension internationaler Politik, hier v.a. von Krieg um einer „gerechten Sache“ willen. Es versucht das Bewusstsein zu schärfen für die Dilemmata, die sich dabei offenbaren, das heißt für die schwierige Güterabwägung, die humanitären Interventionen vorausgehen und anleiten. Dabei wird die Verquickung mit anderen Motivlagen wie die Pluralität der Motive, die Kollision konkurrierender Normen und die Spannung zwischen Legitimität, Legalität und Effektivität zutage kommen.

 

Zielgruppe

Das Seminar wird vielfach die amerikanische Außenpolitik thematisieren und ist deshalb für Studierende des M.A. Nordamerikastudien geeignet. Ein paralleler Besuch der Vorlesung Friedens- und Konfliktforschung, v.a. der Sitzungen über den „gerechten Krieg / Frieden“, ist gewinnbringend, aber nicht zwingend.

 

Voraussetzungen

Um einen HS-Schein zu erwerben, muss eine Hausarbeit verfasst werden, die im Referat vorgestellt und in einem Thesenpapier pointiert zusammengefasst wird. Regelmäßige Vorbereitung und aktive Beteiligung gehen ebenso wie Referat und Thesenpapier in die Notengebung ein. Die Hausarbeit kann in Deutsch verfasst werden. Die Referate sind in Englisch zu halten – dies ist auch die Seminarsprache.

Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester WS 2013 , Aktuelles Semester: SoSe 2024

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