Kommentar |
Grundrechtsschutz erfolgt nicht nur national, sondern auch auf europäischer Ebene. Die Vorlesung befasst sich mit zentralen Inhalten der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Grundrechtecharta. Fälle aus der Rechtsprechung des Europäischen Menschengerichtshofs in Straßburg werden besprochen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Rechtsprechung zum Umweltschutz. Besprochen wird u.a. das richtungsweisende Urteil des EGMR zum Klimaschutz vom 9. April 2024. Am Ende des Semesters wird eine Klausur für die Schwerpunktbereiche 4 (Deutsches und europäisches Öffentliches Recht) und 6 (Internationales Recht) angeboten. |