Die Vorlesung behandelt den Allgemeinen Teil des Schuldrechts (§§ 241 bis 432 BGB). Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung der Grundlagen und Grundstrukturen des Schuldrechts. Hierbei werden die Systematik der Schuldverhältnisse, das Entstehen und Erlöschen von Schuldverhältnissen, der Inhalt von Schuldverhältnissen, die Art und Weise der Leistungserbringung sowie die Leistungsstörungen und ihre Rechtsfolgen den Schwerpunkt bilden. Darüber hinaus wird im Überblick erläutert, wie Dritte in Schuldverhältnisse einbezogen werden (insbesondere durch Vertrag zugunsten Dritter und Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter) und in welcher Form mehrere Gläubiger oder Schuldner beteiligt werden können.
Am Ende der Vorlesung werden eine Abschlussklausur (im Rahmen der Zwischenprüfung) sowie eine Hausarbeit (Zulassungshausarbeit) angeboten.
Vorlesungsbegleitend werden Arbeitsgemeinschaften angeboten. |