Kommentar |
Die Vorlesung vermittelt die Grundstrukturen des Energiewirtschaftsrechts. Behandelt werden die Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen und die Voraussetzungen ihres Tätigwerdens, die Entflechtung der Energiewirtschaft, die Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung, das Messstellen- sowie das Markttransparenzrecht. Die Vorlesung richtet sich an energierechtlich interessierte Studierende der Rechtswissenschaften sowie die Teilnehmer energiebezogener Studiengänge aus anderen Fakultäten. Es können Leistungsnachweise in den Schwerpunktbereichen 2, 4 und 6 sowie für das Zertifikatsstudium im Energierecht erworben werden. |