Im Sommersemester 2023 biete ich ein Seminar an zum Thema „Krisenbewältigung durch Finanz- und Steuerrecht”.
Europäische Finanzkrise, Migrationskrise, Pandemiekrise, Ukraine-Krise, Energiekrise. Handelt es sich hier um historische Ausnahmesituationen, oder befinden wir uns inzwischen in einem Modus der Dauerkrise?
Welche Mechanismen der Krisenbewältigung sieht die Rechtsordnung vor, welche hat die Staatspraxis in neuerer Zeit entwickelt? Welche finanz- und steuerrechtlichen Instrumentarien wurden bislang zur Krisenbewältigung eingesetzt? Welche Grenzen gibt es für eine Staatsverschuldung auf Verfassungsebene? Welche sieht das Unionsrecht vor? Welche Mechanismen zur Kontrolle der Krisenbewältigung sehen Verfassungs- und Unionsrecht vor? Lassen sich für die politische und rechtliche Bewältigung aktueller Krisen Lehren aus der neueren Verfassungsgeschichte ziehen? Gibt es wirksame Mechanismen zur Absicherung der Leistungsfähigkeit von Kommunen? Wie erfolgt die finanz- und steuerrechtliche Krisenbewältigung in ausgewählten anderen Ländern?
Voraussetzung für eine Teilnahme am Seminar ist ein Interesse am Öffentlichen Recht. Finanz- oder steuerrechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Eine Vorbesprechung findet am Donnerstag, den 13. April 2023, um 16:15 Uhr im Fakultätsbesprechungsraum statt. Durchgeführt wird das Seminar am Ende des Sommersemesters 2023 als Blockseminar. |