Kommentar |
Die Vorlesung führt in die Grundlagen des deutschen Verwaltungsrechts ein. Neben den verfassungsrechtlich vorgegebenen Prinzipien des Verwaltungsrechts, der Verwaltungsorganisation, der Lehre von den Handlungsformen und dem eigentlichen Verfahrensrecht kommen auch die Grundzüge des öffentlichen Sachenrechts und des Staatshaftungsrechts zur Darstellung. Die Vorlesung bezieht überdies die europarechtlichen Zusammenhänge ein. Innerhalb der Vorlesung werden Fälle in ihrer verwaltungsprozessrechtlichen Einbindung behandelt. Die Vorlesungsinhalte gehören allesamt zum Pflichtstoff des Studiums und bereiten die Grundlage für die spätere Beschäftigung mit den Einzelmaterien des Besonderen Verwaltungsrechts. Vorlesungsbegleitend werden Arbeitsgemeinschaften angeboten. |
Literatur |
- Bull/Mehde, Allgemeines Verwaltungsrecht, 9. Aufl. 2015
- Erbguth/Guckelberger, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl. 2019
- Ehlers/Pünder (Hrsg.), Allgemeines Verwaltungsrecht, 16. Aufl. 2022
- Ipsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 12. Aufl. 2022
- Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 20. Aufl. 2020
- Peine/Siegel, Allgemeines Verwaltungsrecht, 13. Aufl. 2020
- Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, 9. Aufl. 2020
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