Kommentar |
Die Vorlesung behandelt schwerpunktmäßig das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht, überblicksmäßig zudem das Raumordnungs- und Landesplanungsrecht. Besondere Schwerpunkte der Vorlesung stellen die Rechtsformen der kommunalen Bauleitplanung, das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne, das gemeindliche Planungsermessen sowie die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben dar. Abgerundet wird die Vorlesung durch die Darstellung des Baugenehmigungsverfahrens, die bauordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnisse sowie Rechtsschutzfragen. |