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Covid19-Hinweis FSU - Einzelansicht

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Grunddaten
Veranstaltungsart Sonstiges Langtext
Veranstaltungsnummer 193717 Kurztext
Semester SS 2022 SWS
Teilnehmer 1. Platzvergabe 0 (manuelle Platzvergabe) Max. Teilnehmer 2. Platzvergabe 0
Rhythmus Jedes Semester Studienjahr
Credits für IB und SPZ
E-Learning
Hyperlink
Sprache Deutsch
Belegungsfrist Zur Zeit keine Belegung möglich
Abmeldefrist derzeit keine Abmeldung von zugelassenen Lehrveranstaltungen möglich

Zuordnung zu Einrichtungen
Institut für Geowissenschaften
Inhalt
Kommentar

Liebe Studierende,

 

hier auszugsweise die derzeitige, Stand 27.09.2021, Regelung über den Lehrbetrieb an der Friedrich-Schiller-Universität Jena unter Covid19-Bedingungen, mitgeteilt von der Vizepräsidentin für Studium und Lehre. Dies gilt für alle Lehrveranstaltungen am Institut für Geowissenschaften.

...Die Grundlage für den Präsenzbetrieb bilden die Regelungen der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils aktuellen Fassung. Nach der jetzt geltenden Version können Präsenzlehrveranstaltungen und Präsenzprüfungen an den Hochschulen unter Beachtung des 3G-Prinzips stattfinden und der generelle Abstand von 1,5 Metern stellt keine zwingende Voraussetzung mehr für Präsenzlehre dar.  Medizinische Masken müssen in allen Gebäuden der Universität getragen werden – am Platz auch immer dann, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Vor dem Hintergrund der angestrebten Normalisierung der Vorlesungszeit erwarten wir, dass Lehrende und Studierende die 3G-Regelung gleichermaßen beachten. Die Einhaltung wird stichprobenhaft durch den Sicherheitsdienst überprüft.

Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, sich an den Zugängen zu Veranstaltungen von einzelnen Lehrenden und Studierenden den Nachweis eines der 3 G – genesen, geimpft oder getestet – zeigen zu lassen. Der Nachweis eines negativen Testergebnisses ist nur durch einen PCR- oder Antigenschnelltest möglich. Selbsttests vor Ort können nicht durchgeführt werden. Kann ein Nachweis von 3 G nicht erbracht werden, ist eine Teilnahme an der Lehrveranstaltung nicht möglich. Dies betrifft sowohl Lehrende als auch Studierende.

Können Studierende den Nachweis von 3 G nicht erbringen, können sie nicht an der Lehrveranstaltung teilnehmen und sind daher nicht berechtigt, den Lehrraum zu betreten. ...Lehrende... sind ... berechtigt, nicht genesene, geimpfte oder getestete Studierende des Raumes zu verweisen. Handelt es sich um eine in Präsenz durchgeführte Prüfung und ist einem Studierenden mangels Nachweis von 3 G der Zutritt zu versagen, so gilt die fehlende Teilnahme als „nicht erschienen (NE)“ und die Prüfung damit als „nicht bestanden (NB)“. ...., dass in solchen Fällen, in denen Studierenden wegen des nicht erbrachten Nachweises zu 3 G ein „nicht erschienen“ verbucht wird, die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Härtefalles nicht vorliegen. In diesen Fällen ist auf den Antrag der Studierenden kein zusätzlicher Prüfungsversuch zu gestatten.

Bei Praktika und Seminaren oder auch Prüfungen mit überschaubarer Teilnehmerzahl (ca. 20 Personen) steht es den Lehrenden frei, die 3G-Regelung auch selbst zu überprüfen (stichprobenartig einzeln oder auch bei allen Studierenden). Hinweise zu den gültigen Nachweisen finden Sie in Kürze im HanFRIED. Bei fehlendem Nachweis gilt auch hier, dass die Studierenden nicht an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Sollte der wenig wahrscheinliche Fall eintreten, dass sich Studierende weigern, wegen des fehlenden 3G-Nachweises den Lehrraum zu verlassen, können Sie sich über die Campus-Wache an den Sicherheitsdienst wenden, der Sie dabei unterstützen kann, das Hausrecht durchzusetzen. Wollen Sie als Lehrende den 3G-Status nur einmalig erheben, damit Geimpfte und Genesene nicht zu jeder Veranstaltung überprüft werden, so müssen die Studierenden in die Datenverarbeitung (Speicherung ihres 3G-Status) einwilligen. Ein entsprechendes Formular finden Sie im HanFRIED.

Für die Teilnahme an Exkursionen müssen alle Teilnehmer:innen den Nachweis eines der 3 G erbringen; die Einhaltung der 3G-Regelungen werden von den Praktikums- und Exkursionsleitern vorher geprüft. In diesem Rahmen ist auch die Durchführung eines Selbsttests vor Ort gestattet.

Können Teilnehmer:innen an Praktika, Seminaren und Exkursionen keinen Nachweis über 3 G erbringen, gilt das Fehlen als nicht teilgenommen.

Ein Verstoß gegen die 3G-Regelung gilt nach der Verordnung als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro belegt werden (§ 26 Abs. 3 Nr. 21 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO). Wir möchten derartige Verstöße unbedingt vermeiden und gehen vor diesem Hintergrund davon aus, dass sich Lehrende und Studierende unserer Universität unbedingt an die 3 G-Regelung halten werden. Sollte dennoch ein Verstoß festgestellt werden, d. h. Lehrende oder Studierende ohne einen gültigen Nachweis von 3 G an einer Lehrveranstaltung oder Prüfung teilnehmen, und dies zu einem Ausbruchsgeschehen führen, das ordnungsrechtlich belangt wird, behält sich die Universität die Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

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Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SS 2022 , Aktuelles Semester: SoSe 2024

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