Kommentar |
Die Vorlesung führt in das Umweltrecht ein. Behandelt werden das Allgemeine Umweltrecht einschließlich der europa- und verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie wichtige Bereiche des Besonderen Umweltrechts (insb. Naturschutz-, Klima-, Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser- und Bodenschutzrecht). Die Vorlesung richtet sich vornehmlich an Studierende der Rechtswissenschaften im Schwerpunktbereich 4 und des energierechtlichen Zertifikatsstudiums sowie an die Teilnehmer einschlägiger Master-Studiengänge der Chemisch-Geowissenschaftlichen Fakultät. Sie steht darüber hinaus Interessierten aller Fachrichtungen offen. |