Kommentar |
Die Vorlesung zum Parlamentsrecht ergänzt das Staatsorganisationsrecht um einen wesentlichen Teil. Sie behandelt neben der Darstellung der binnenorganisatorischen Sicht auf die Gesetzgebung und die Legitimation der Exekutive vor allem die parlamentarische Kontrolle, die durch die Parlamente ausgeübt wird und die fortwährende demokratische Legitimationskette politischer Entscheidungen gewährleistet. Besprochen werden insbes. das Fragerecht der Abgeordneten, das Untersuchungsrecht als „schärfstes Schwert des Parlaments“ und das Haushaltsrecht als dessen „Königsrecht“. Die Vorlesung vertieft zugleich die Kenntnisse des parlamentarisch-repräsentativen Regierungssystems.
Die systematische Darstellung wird ergänzt um die Besprechung aktueller Fälle, in denen die Anwendung der juristischen Auslegungsmethoden in der Praxis geübt werden soll.
Die Vorlesung bezieht zugleich das Landesverfassungsrecht und seine Geschichte in den Blick ein. Ferner werden die Besonderheiten der parlamentarischen Arbeit auf europäischer Ebene und die Verflechtungen im Mehrebenensystem Europa – Bund – Länder dargestellt.
Die Vorlesung richtet sich Studenten der Rechtswissenschaft, die den Einstieg ins Öffentliche Recht suchen oder ihre staatsrechtlichen Kenntnisse vor dem Examen gezielt vertiefen wollen, ebenso auch an Politikwissenschaftler.
Es besteht die Möglichkeit einer praktischen Vertiefung im Thüringer Landtag. |
Literatur |
Morlok/Schliesky/Wiefelspütz (Hrsg.), Parlamentsrecht, 2016. Schneider/Zeh, Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland, 1992, Nachdruck 2011. Ritzel/Bücker/Schreiner, Handbuch für die Parlamentarische Praxis. Linck/Baldus (Hrsg.), Die Verfassung des Freistaats Thüringen, 2013. Schwanengel, Das Parlament im Gefüge der Staatsorganisation, 2021. Thüringer Landtag (Hrsg.), Ein Vierteljahrhundert parlamentarische Demokratie, Schriftenreihe zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen, Band 33, 2015. |