Ziel des Seminares ist, die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Grundrechte auf grenzüberschreitende Sachverhalte herauszuarbeiten.
Das Seminar wird als Blockseminar am Ende der Vorlesungszeit durchgeführt. Es können Probeseminararbeiten und Wissenschaftliche Arbeiten verfasst werden. Leistungsnachweise werden für die Schwerpunktbereiche 2, 4 oder 6 ausgestellt.
Weitere Informationen sowie die angebotenen Themen können in der Seminarankündigung nachgelesen werden. |