Die Anbahnung, der Abschluss und die Abwicklung von Verträgen erfolgen vielfach digital (z. B. über Apps, Online-Shops, Plattformen usw.). Zudem gibt es zahlreiche Verträge, deren Gegenstand digitale Inhalte und digitale Leistungen bilden (z. B. Verträge über die Nutzung von digitalen Diensten). Das Vertragsrecht muss sich diesem digitalen Wandel anpassen. Einen wichtigen Schritt in Richtung eines digitalen Vertragsrechts bilden die jüngsten Änderungen und Ergänzungen des BGB in Umsetzung europäischer Richtlinien, insbesondere die Neuschaffung eines eigenständigen Abschnitts zu Verträgen über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB n. F.). Das Seminar untersucht das Zusammenwirken von bestehenden und neuen Regelungen sowie die damit verbundenen Fragen der Rechtsdurchsetzung.
Die Vorbesprechung erfolgt online. Das Seminar wird als Blockveranstaltung stattfinden. Nähere Informationen entnehmen Sie den Internetseiten des Lehrstuhls. Angemeldete Teilnehmer:innen werden auch per E-Mail informiert. |