Kommentar |
Das Sachenrecht, geregelt im 3. Buch des BGB, ist in Prüfung und Praxis ein enorm wichtiges Element des Bürgerlichen Rechts. Gegenstand der Veranstaltung Sachenrecht I sind die allgemeinen Lehren und das Recht der beweglichen Sachen. Das Immobiliarsachenrecht wird in der Veranstaltung „Sachenrecht II“ im folgenden Sommersemester erörtert. Die Vorlesungsabschlussklausur wird am Ende des Sommersemesters geschrieben. Eine erfolgreiche Teilnahme setzt die Kenntnis des Stoffes beider Vorlesungen voraus. |