Kommentar |
Der Grundkurs behandelt die allgemeinen Grundrechtslehren, vor allem aber die verschiedenen Einzelgrundrechte. Den Studierenden wird dabei ein umfassender Überblick über die Reichweite grundgesetzlicher Gewährleistungen wie auch über die Möglichkeit, Grundrechten Schranken zu ziehen, gegeben. Darüber hinaus werden grundlegende wie auch aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts präsentiert. Als Zwischenprüfungsleistung kann nach Abschluss der Vorlesung eine Klausur absolviert werden. Zu der Vorlesung werden begleitende Arbeitsgemeinschaften angeboten. |