Kommentar |
Diese Veranstaltung aus dem Schwerpunktbereich 3 befasst sich mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Arbeitsrecht. Zunächst werden Kriterien für die Kritik von Zivilurteilen entwickelt. Anschließend werden einzelne wichtige Judikate des Bundesarbeitsgerichts einer methodischen und inhaltlichen Detailkritik unterzogen. Zudem ist geplant, dass ein Richter am Bundesarbeitsgericht aus seiner Praxis berichtet. Wenn die Rahmenbedingungen es zulassen, können die Studierenden an einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht teilnehmen. |