Kommentar |
Die Vorlesung für den SB 1 (mit Klausur) behandelt die für die deutsche Verfassungsentwicklung wichtigen und relevanten europäischen Staatsverfassungsmodelle seit der römischen Antike (res publica, Imperium Romanum) über das Mittelalter (gentile regna, fränkische Reiche, Entwicklungsstufen des „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“), die frühe Neuzeit (Augsburger Religionsfrieden, Westfälischer Frieden, Vertrag von Wehlau) und die Moderne (Reichsdeputationshauptschluss, Deutsche Bundesakte, Göttinger Sieben) bis zu den Verfassungen des (zweiten) Kaiserreiches, der Weimarer Republik und der totalen Staaten von NSDAP und SED. Ausblicke auf das Grundgesetz der Bundesrepublik, Abgrenzungen von und Vergleiche mit ihm sollen sich indirekt ergeben. |
Literatur |
Materialien zur Vorlesung auf moodle (Skript, Lektüreempfehlungen, weitere Hinweise). Das Standardlehrbuch stammt von Dietmar Willoweit und Steffen Schlinker, Deutsche Verfassungsgeschichte, 8. Aufl., 2019 |