Kommentar |
Das Seminar stellt den Versuch dar, die Wissensbestände zweier Disziplinen zusammenzuführen: der Angewandten Ethik und der Internationalen Beziehungen.
Viele Fragen der internationalen Beziehungen sind ethischer Natur. Insbesondere Entscheidungen über Krieg und Frieden erfordern ethische Sensibilität. Jenseits simplifizierender politischer und medialer Rhetorik stehen Entscheidungsträger immer wieder vor sehr schwierigen Güterabwägungen. Rechtliche Normen, moralische Werte und nationale oder organisationelle Interessen liegen im Widerstreit und müssen in Übereinstimmung gebracht werden. Das erfordert Priorisierung unter Inkaufnahme schmerzlicher Kompromisse. Das Seminar soll dazu dienen, solche Grenzfragen zu thematisieren, die Güterabwägungen offenzulegen und differenzierte, eigenständige Urteile anzuleiten.
Nach einer anfänglichen Einführung in die Grundlagen der beiden Disziplinen diskutieren wir im zweiten Seminarblock konkrete Fragen von Krieg und Frieden in ihrer ethischen Dimension. Wir unterteilen drei Themenbereiche: Güterabwägungen für oder gegen Kriegführung (im Kriegsvölkerrecht ius ad bellum genannt) – Güterabwägungen während einer Kriegführung (ius in bello) – Güterabwägungen nach beendeten gewaltsamen Konflikten (ius post bellum). Jede Sitzung greifen wir eine ethische Herausforderung heraus und diskutieren ein konkretes Fallbeispiel dazu. Dazu beziehen zwei referierende Seminarteilnehmer zunächst kontrovers Position. Diese Positionen sollten sich möglichst signifikant unterscheiden. Anschließend diskutiert das Seminar darüber. Themen sind u.a.: Interventionen zwischen Legalität und Legitimität – Handeln auch ohne Ermächtigung des VN-Sicherheitsrates? Der Fall Syrien; Präventivkrieg, damit „Schurkenstaaten“ nicht über Nuklearwaffen verfügen können? Der Fall Nordkorea; Folter – ein legitimes Instrument, um Terrorangriffe zu verhüten? Waterboarding; „Targeted killing“ – ein legitimes Instrument zur Ausschaltung von Terroristen? Der Fall Osama bin Laden; oder Versöhnung nach Konflikten – Amnestie, Amnesie oder Tribunal? Der Fall Chile.
Die Plätze des Seminars werden zur Hälfte jeweils an Studierende der Politikwissenschaft und der Ethik vergeben. Maximale Teilnehmerzahl: 25. Es gilt das Prinzip „first come, first serve“. |
Literatur |
Einführende Literatur:
Für Studierende der Politikwissenschaft:
Knoepffler, Nikolaus, Angewandte Ethik, Köln 2010.
Für Studierende der Ethik:
Schieder, Siegfried / Spindler, Manuela (Hrsg.) 2010, Theorien der internationalen Beziehungen, 3. überarb. Aufl., Opladen u.a. oder (v.a. mit Blick auf die Kapitel zur Konfliktforschung) Carlsnaes, Walter / Risse, Thomas / Simmons, Beth A. (Hrsg) 2012, Handbook of International Relations, 2. Aufl., London /Thousand Oaks / New Dehli.
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Voraussetzungen |
Voraussetzungen:
In diesem Seminar ist für die Studierenden der Politikwissenschaft ein Referat zu halten sowie ein Thesenpapier einzureichen (30% der Note). Nach Semesterschluss ist eine Hausarbeit (70%) abzugeben.
Für Studierende der Angewandten Ethik sind das bestandene Referat und die Mitarbeit im Seminar Voraussetzung, um eine Hausarbeit abzugeben. Diese zählt 100%. |