Kommentar |
Das internationale Privatrecht (Abkürzung: IPR) beschäftigt sich mit der Frage, welche nationale Rechtsordnung auf einen rechtlichen Sachverhalt anzuwenden ist, der Bezüge zu den Rechtsordnungen mehrerer Staaten aufweist. Es ist vom materiellen Recht abzugrenzen, das rechtliche Sachverhalte mit Bezügen zu mehreren Rechtsordnungen unmittelbar regelt. Hierzu zählen zum Beispiel Rechtsvorschriften für Im- und Exportverträge. Es ist außerdem vom materiellen Recht abzugrenzen, das länderübergreifend, d. h. in mehreren Rechtsordnungen gilt. Dazu gehört etwa das einheitliche UN-Kaufrecht. Zu unterscheiden ist das IPR schließlich von anderen Kollisionsrechten wie zum Beispiel dem internationalen Strafrecht und dem internationalen Steuerrecht. |