Unentschuldigtes Fehlen beim ersten Termin einer Lehrveranstaltung führt zum Verlust des Platzes und ggf. Vergabe dieses Platzes an Nachrücker.
Nähere Informationen zu den Zulassungskriterien für die Prüfung werden zu Beginn der Lehrveranstaltung nachvollziehbar bekanntgegeben. Mehrfaches Fehlen kann z.B. zur Nichtzulassung zur Prüfung führen. |