Die Vorlesung behandelt die Grundfragen der Sozialversicherung. Es werden Entwicklung, Zwecksetzung sowie die Voraussetzungen für den Zugang zur Sozialversicherung vermittelt. Zudem werden die einzelnen Sozialversicherungszweige dargestellt und ihre unterschiedlichen Funktionsweisen herausgearbeitet.
Am Ende der Vorlesung wird eine Abschlussklausur angeboten. |