Kommentar |
Die Vorlesung bietet eine Einführung in das institutionelle und materielle Europarecht. Im institutionellen Teil werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen, Organe, Rechtsquellen, Kompetenzordnung, Rechtsetzungsverfahren und der gerichtliche Rechtsschutz vorgestellt. Der materielle Teil konzentriert sich auf den Binnenmarkt (Grundfreiheiten), die Unionsbürgerschaft und die Unionsgrundrechte. Die Vorlesung vermittelt damit eine Grundlegung des Pflichtstoffes für das Examen und dient außerdem als Basis für das weitere Studium der einschlägigen Wahlfächer. Zudem geht sie gezielt auf aktuelle Rechtsfragen ein. Für die Zwischenprüfung wird eine Klausur angeboten; zudem wird eine Probehausarbeit als Voraussetzung für die Teilnahme an der Fortgeschrittenenübung im Öffentlichen Recht gestellt.
Begleitend zur Vorlesung werden Arbeitsgemeinschaften angeboten. |