Im zweiten Teil des Grundkurses im Öffentlichen Recht werden die allgemeinen Grundrechtslehren sowie die Einzelgrundrechte behandelt. Grundrechtsprobleme stehen im Mittelpunkt des verfassungsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Interesses und bilden einen häufigen Gegenstand von Klausuren bis hin zum Examen. Zudem wirken sich Grundrechte auch im Zivil- und Strafrecht in vielfältiger Weise aus.
Vorlesungsbegleitend werden Arbeitsgemeinschaften veranstaltet, in denen anhand von Fällen der Stoff wiederholt und klausurtechnisch geübt wird. Zum Ende des Sommersemesters wird im Rahmen der Zwischenprüfung eine Klausur angeboten. |