Kommentar |
Die Vorlesung hat den examensrelevanten Pflichtfachstoff des Arbeitsrechts zum Gegenstand, also vor allem das Individualarbeitsrecht. Zunächst werden der Begriff, die Geschichte, die Funktionen und die Methoden des Arbeitsrechts im Überblick dargestellt. Anschließend werden insbesondere der Arbeitnehmerbegriff, die Begründung des Arbeitsverhältnisses, die Haupt- und Nebenpflichten der Vertragsparteien, die Leistungsstörungen, sonstige Haftungsfragen sowie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses behandelt. Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben. |