Kommentar |
Die Vorlesung befasst sich zunächst mit den Grundlagen des Strafrechts wie insbesondere den Straftheorien oder dem Straftatsystem. Anschließend wird das vorsätzliche vollendete Begehungsdelikt mit den Prüfungsstufen Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld besprochen. Die Besprechung erfolgt unter Einbeziehung von Irrtumskonstellationen. Sodann werden die verschiedenen Erscheinungsformen der Straftat erläutert, namentlich Fahrlässigkeit, Versuch, Beteiligung und Unterlassen. Die Vorlesung erfolgt anhand von Übungsfällen. Zu deren Bearbeitung wird vornehmlich in den die Vorlesung begleitenden Arbeitsgemeinschaften angeleitet. Am Ende des Semesters werden eine Abschlussklausur und eine Hausarbeit angeboten. |
Literatur |
Rengier, Strafrecht Allgemeiner Teil, 13. Aufl., 2021 Kühl, Strafrecht Allgemeiner Teil, 8. Aufl., 2017 |
Bemerkung |
Hinweis für Studierende Lehramtsstudiengang sowie im Bachelor-Ergänzungsfach:
Bitte melden Sie sich für die Veranstaltung über das Vorlesungsverzeichnis an. Dies ermöglicht Ihnen den Zugriff auf ggf. bereitgestellte Unterlagen in Moodle, eine rechtsverbindliche Prüfungsanmeldung stellt diese Anmeldung jedoch nicht dar! Die Prüfungsanmeldung über Friedolin ist erst ab der ersten Vorlesungswoche des Semesters freigeschaltet. |