Kommentar |
Inhalt der Lehrveranstaltung: Gefahrstoffrecht, Rechts- und Verwaltungsvorschriften über gefährliche Stoffe und Zubereitungen im Arbeits- und Verbraucherschutz. Rechtsgrundlagen über gefährliche Stoffe nach ChemG: ChemG, GefstoffV, ChemVerbotsV, ChemG-Verordnungen, TRGS, Verbote und Beschränkungen, gute Laborpraxis (GLP). Weitere Stoffgesetze sowie Richtlinien und Verordnungen der EU, u.a. REACH-VO, CLP-VO, Transportrecht, ProdSG, ArbStättV, BImSchG, KrWG.
Lernziel: Erwerb der Sachkunde nach § 6 Absatz 2 Nummer 1 der ChemVerbotsV (eingeschränkte Sachkunde für die Abgabe und Bereitstellung von gefährlichen Stoffen und Gemischen nach Anlage 2 der ChemVerbotsV mit Ausnahme von Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln).
Prüfung: Klausur (die Anmeldung zur Klausur erfolgt direkt beim Lehrenden und nicht über Friedolin)
Zeugnis: Bei gleichzeitig erfolgreichem Absolvieren des Moduls BC2.4 Toxikologie kann nach Antrag an das Prüfungsamt der Chemisch-Geowissenschaftlichen Fakultät ein Zeugnis über die „Eingeschränkte Sachkunde für die Abgabe und Bereitstellung von gefährlichen Stoffen und Gemischen nach Anlage 2 der ChemVerbotsV mit Ausnahme von Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln” ausgestellt werden. |