Musik wird zu Kulturerbe: die UNESCO Konventionen und die Sicherung von musikalischem Erbe
Dass Musik mit zu jenen Kulturleistungen der Menschheit gehört, die wie Bauwerke oder wie die Literatur zum Weltkulturerbe zählen ist unstrittig. Dennoch hat die Musik, wie auch andere Formen der sogenannten Performing Arts (die darstellenden Künste) lange darauf warten müssen, dass ihr eine Konvention zu ihrer Anerkennung und zu ihrem Schutz entstehen konnte. Musik ist wegen ihres klingenden, daher auch flüchtigen Charakters schwer in feste Kategorien zu fassen, wie man es für andere Kulturobjekte, die materiell sind, kennt.
Musik in ihrer lebendigen, daher klingenden und von Menschen für Menschen dargebrachten Weise zu verstehen ist die Grundlage für die Einbettung von musikalischem Wissen und Praxis in die UNESCO Konvention zum Erhalt des immateriellen Kulturerbes der Menschheit von 2003.
Mit diesem Programm soll das kulturelle Gedächtnis gestärkt, die kulturellen Artefakte geschützt und transnationale Verständigung gefördert werden. Es geht um Erscheinungsformen in der Welt von außergewöhnlichem universellem Wert, um deren Erfassung und Erhalt, insbesondere um konkrete Maßnahmen gegen drohende Gefahren des Verschwindens, Vergessens und Vernichtens. Auch die Vielfalt musikalischer Ausdrucksformen auf der Welt kann davon betroffen sein.
In diesem Seminar wird Musikforschung aus dieser Perspektive untersucht. Nach Erarbeitung der Grundlagen für musikalisches Kulturerbe soll anhand eines Formblatts die Eintragung eines traditionellen Musikinstruments in die sogenannte UNESCO Repräsentative Liste durchgeführt werden. |