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Paarbeziehungen und deren Haushaltsarrangements gehören noch immer zu den zentralen Produktionsstätten sozialer Ungleichheit zwischen den Geschlechtern. So wirkt sich die haushaltsinterne Geld- und Güterverteilung nicht nur auf die Wohlfahrtsverteilung zwischen den Haushaltsmitgliedern aus, sondern strukturiert auch Machtungleichheiten zwischen den Partner*innen. Gerade im konservativen deutschen Wohlfahrtsstaat wird Privateigentum in Partnerschaften nach der Eheschließung häufig als gemeinschaftliches Eigentum definiert (z.B. Zugewinngewinngemeinschaft, Ehegatten-Splitting) und basiert auf der impliziten Annahme eines männlichen Hauptverdieners und einer weiblichen Zuverdienerin. Allerdings stellt sich angesichts steigender Frauenerwerbstätigkeit und sich wandelnder Geschlechterrollen die Frage, ob sich dadurch auch Eigentumsverhältnisse und damit einhergehende Machtverhältnisse in Paarbeziehungen verändern. Im Seminar wird nach einer konzeptionellen Klärung von Eigentums- und Geschlechterungleichheiten zunächst die ungleiche Verteilung von Eigentum zwischen Frauen und Männern empirisch entlang von Einkommen, Geld- und Immobilienvermögen sowie Erbschaften und Schenkungen vorgestellt. Darauf aufbauend werden mögliche Konsequenzen von Eigentumsungleichheiten im Paarkontext diskutiert, z.B. mit Blick auf Geldverwaltung, Machtungleichheiten, innerpartnerschaftliche Arbeitsteilung oder Armut im Alter.
Aufgrund eines Kuraufenthalts wird das Seminar im Zeitraum 07.06.-28.06.23 nicht stattfinden.
Teilnahmebedingungen:
- Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen und aktive Beteiligung an den Diskussionen im Seminar
- Lesen der teilweise englischsprachigen Basisliteratur (1 Übersichtstext und 1 Vertiefungstext) für jede Sitzung und aktive – gut vorbereitete – Beteiligung an den Gruppen- und Plenardiskussionen
- Seminarleistung: Entwicklung einer Stundenmoderation mit Impulsreferat, Leitfragen und Diskussionsleitung zu einer inhaltlichen Sitzung
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