Kommentar |
Die Vorlesung wird als Teil des Schwerpunktbereichsstudiums (vgl. §§ 5a II 1 und 4, IV DRiG, 8 II ThürJAG, 31 ThürJAPO, SBPrO) im Bereich 1 „Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft“ und im Bereich 5 „Kriminalwissenschaften“ angeboten, steht aber allen Interessierten offen. Sie wird als Präsenzveranstaltung angeboten und endet mit einer zweistündigen Klausur.
Eiserne Jungfrauen? Maskierte Scharfrichter? Hollywood unterhält uns prächtig - doch mit der historischen Realität hat das wenig zu tun! Neben der Korrektur solch landläufiger Fehlvorstellungen dient die Vorlesung der Vermittlung strafrechtshistorischen Grundwissens zum besseren Verständnis des aktuellen Straf(prozess)rechts. Die Veranstaltung spannt einen historischen Bogen von der Frühen Neuzeit bis in die Gegenwart. Sie führt ein in (Straf-)Recht und forensische Praxis der frühneuzeitlichen Territorialstaaten, in das strafrechtliche Denken des Naturrechts, der Aufklärung und des 19. Jhs., in den reformierten Strafprozess, RStGB und Schulenstreit, in das Strafrecht der Weimarer Republik, im NS-Staat, in DDR und Nachkriegs-BRD bis hin zu aktuellen Strafrechtsentwicklungen im wiedervereinten Deutschland. Ein weiterer Fokus liegt auf der Quellenarbeit mit zeitgenössischen Rechtstexten und Abbildungen |
Literatur |
Dezza, Geschichte des Strafprozessrechts in der Frühen Neuzeit, 2017; Oestmann, Wege zur Rechtsgeschichte, 2015; Rüping/Jerouschek, Grundriss der Strafrechtsgeschichte. 6. Aufl. 2011; Schmidt, Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, 3. Aufl. 1998; Sellert/Rüping, Studien- und Quellenbuch zur Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, 2 Bde. 1989, 1994, Vormbaum, Einführung in die moderne Strafrechtsgeschichte, 4. Aufl. 2020. |