Kommentar |
In der Vorlesung stehen die engen gesellschaftlichen, kulturellen und verfassungsrechtlichen Verbindungen zwischen dem ausgehenden 14. Jahrhundert und der frühen Reformation im Zentrum. Der 31. Oktober 1517 wird diesbezüglich nicht als die „Stunde null“ begriffen – vielmehr sollen die eng ineinander verflochtenen Beziehungen zwischen der frühen Reformation einerseits und dem Kirchenrecht, der mittelalterlichen Kirchenorganisation, dem Humanismus, den großen Reformbewegungen des 15. Jahrhunderts, den landesherrlichen Kirchenregimentern, den Entwicklungen auf dem Buchmarkt und im Verlagswesen, der spätmittelalterlichen Frömmigkeit sowie den politischen Reformbewegungen auf Reichsebene andererseits herausgearbeitet werden. Der Blick wird sich indes stets auch auf die
politische Gemeingelage in Europa, im Reich sowie in den Territorien richten.
Literatur zur Einführung: HARTMUT BOOCKMANN (Hrsg.), Kirche und Gesellschaft im Heiligen Römischen Reich des 15. und 16. Jahrhunderts (Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen. Philologisch-Historische Klasse, Dritte Folge, Bd. 206), Göttingen 1994; Schriftenreihe: Quellen und Forschungen zu Thüringen im Zeitalter der Reformation, Bd. 1–13), Köln et al. 2013–2023; Alltag und Frömmigkeit am Vorabend der Reformation. Katalog zur Ausstellung „Umsonst ist der Tod“, Petersberg 2013. |