Kommentar |
Für das Examen wiederholen (!) und festigen wir familienrechtliche Grundstrukturen auch anhand von größeren und kleineren Fällen: Eheeingehung, Ehewirkungen, Ehescheidung, Scheidungsfolgen, Kindschaftsrecht, kurzer Blick ins Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Außen vor bleiben Abstammung, Adoption und Pflegschaft. Klar werden soll: Die Familienrechtsklausur ist fast immer eine Schuldrechtsklausur! Es gibt also keinen Grund, davor Panik zu schieben. |