Kommentar |
Die Vorlesung führt in das Umweltrecht ein. Behandelt werden das Allgemeine Umweltrecht einschließlich der europa- und verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie wichtige Bereiche des Besonderen Umweltrechts (insb. Naturschutz-, Klima-, Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser- und Bodenschutzrecht). Die Vorlesung richtet sich vornehmlich an Studierende der Rechtswissenschaften im Schwerpunktbereich 4 und des energierechtlichen Zertifikatsstudiums sowie an die Teilnehmer einschlägiger Master-Studiengänge der Chemisch-Geowissenschaftlichen Fakultät. Sie steht darüber hinaus Interessierten aller Fachrichtungen offen.
Bitte beachten: Um das Modul zu bestehen, ist es laut Modulbeschreibung zum Modul BBGW 6.3.7 "Umweltrecht und Bergrecht" notwendig, dass beide Teilveranstaltungen des Moduls absolviert und beide Prüfungen bestanden werden! |