Kommentar |
Grundrechtsschutz erfolgt nicht nur national, sondern auch auf europäischer Ebene. Die Vorlesung befasst sich mit zentralen Inhalten der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Grundrechtecharta. Fälle aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg werden besprochen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Rechtsprechung zum Schutz von Ausländern vor Abschiebung in Länder, in denen ihnen eine menschenrechtswidrige Behandlung droht. Am Ende des Semesters wird eine Klausur für die Schwerpunktbereiche 4 (Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht) und 6 (Internationales Recht) angeboten. |