Kommentar |
In der Vorlesung werden die Grundlagen und die Struktur des Sozialrechts behandelt. Nach einer kurzen Darstellung der Entwicklung des Sozialrechts als Rechtsgebiet, der (nationalen und internationalen) Rechtsquellen sowie der Unterteilung und des Systems des Sozialrechts wird vertieft auf die Regelungen des allgemeinen Teils des Sozialrechts (SGB I) eingegangen. Hierbei werden u.a. die Pflichten der Leistungsträger, die Grundsätze des Leistungsrechts und die Mitwirkungshandlungen der Leistungsberechtigten erläutert. Der zweite Schwerpunkt wird auf die Regelungen zum Sozialverwaltungsverfahren (SGB X) gelegt. Abschließend wird ein kurzer Überblick zum sozialgerichtlichen Verfahren gegeben. Am Ende der Veranstaltung wird eine Abschlussklausur angeboten. |