Die Vorlesung richtet sich an Studierende des Schwerpunktbereichs 3 („Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht“). Sie baut auf der Vorlesung „Recht der Arbeitsverhältnisse“ auf und vertieft zentrale Bereiche des arbeitsrechtlichen Bestandsschutzes. Im Mittelpunkt der Veranstaltung sollen ausgewählte Fragen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes (einschließlich des Kündigungsschutzprozesses) sowie der Befristungskontrolle stehen. |