Das Examensrepetitorium Öffentliches Recht dient der Wiederholung und Vertiefung des examensrelevanten Stoffes. In diesem Semester ist die Veranstaltung schwerpunktmäßig dem Allgemeinen Verwaltungsrecht sowie dem Staats- und Europarecht gewidmet.
In jeder Sitzung des Repetitoriums werden zwei längere Fälle auf Examensniveau besprochen. Trainiert werden dadurch Grundfähigkeiten (Sachverhaltsanalyse, Subsumtionstechnik, Klausurtaktik, Argumentation), wiederholt wird der fallspezifisch behandelte Rechtsstoff.
Der Abdeckung des gesamten examensrelevanten Prüfungsstoffs dienen jeweils zwei Theorieblöcke. Auf der Grundlage der zuvor im Eigenstudium erworbenen Kenntnisse (vgl. dazu die jeweilige Lektüreempfehlung) werden darin examensrelevante Problemschwerpunkte behandelt; die Fragen im Rahmen der Theorieblöcke dienen zugleich der frühzeitigen Vorbereitung auf die mündliche Prüfung. |