Kommentar |
Im Rahmen der Übung werden drei Klausuren sowie eine Hausarbeit gestellt, vgl. § 6 II 2 StudO. Die Hausarbeit der darauffolgenden Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene im SoSe 2023 kann, sofern die Hausarbeit bestanden wird, rückwirkend auf diese Übung im WS 2022/2023 angerechnet werden, sodass den TeilnehmerInnen im Ergebnis zwei Hausarbeiten für das Bestehen der strafrechtlichen Fortgeschrittenenübung im WS 2022/2023 angeboten werden.
Der Studienplan sieht ein Absolvieren der Übung im 4. oder 5. Semester vor. Gem. § 6 II 1 StudO und § 1 II ZwiPrO darf die Fortgeschrittenenübung im Strafrecht rechtswirksam aber erst nach erfolgreichem Abschluss der Zwischenprüfung besucht werden. Gem. § 6 II 1 StudO, § 3 II ZwiPrO ist außerdem das Bestehen einer Probehausarbeit Zulassungsvoraussetzung, wenn (bzw. da) für das Bestehen der Zwischenprüfung eine Hausarbeit nicht anzufertigen ist.
Nach Absolvieren der Fortgeschrittenenübung im Strafrecht ist die Teilnahme an strafrechtlichen Examensklausuren zulässig, § 4 IV 3 StudO.
Die Übung vermittelt den Studierenden in dialogischer Unterrichtsform die Methodik der Rechtsanwendung und die Technik der strafrechtlichen Falllösung. Den Studierenden wird in Form von Aufsichtsarbeiten und Hausarbeiten Gelegenheit gegeben, die Rechtsanwendung zu üben und dabei in den Vorlesungen bereits behandelte Stoffgebiete des Pflichtfachbereichs (vgl. §§ 12, 14 I, II Nr. 3; 20 I, II Nr. 3, 4 ThürJAPO) zu wiederholen und zu vertiefen. Die Klausuren werden jeweils anhand thematisch passender Übungsfälle vorbereitet. Der inhaltliche Schwerpunkt der Übung liegt im Besonderen Teil des Strafrechts. Vorausgesetzt werden solide Kenntnisse des Allgemeinen Teils.
Die Übung wendet sich auch an Nebenfachstudierende nach Maßgabe des jeweiligen Prüfungsrechts.
In Moodle werden der Terminplan sowie Materialien zur Vor- und Nachbereitung zur Verfügung gestellt. |
Literatur |
Beulke/Zimmermann, Klausurenkurs im StrafR II, 4. Aufl. 2019; Eisele, BT-1, 6. Aufl. 2021, u. BT-2, 6. Aufl. 2021; Kindhäuser/Schramm, BT-1, Straftaten gegen Persönlichkeitsrechte, Staat und Gesellschaft, 10. Aufl. 2022; Kindhäuser/Böse, BT-2, 12. Aufl. 2020; Küper/Zopfs, Definitionen mit Erläuterungen, 11. Aufl. 2022; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl. 2018; Rengier, BT-1, 24. Aufl. 2022, u. BT-2, 23. Aufl. 2022; Schramm, StrafR BT-2, Eigentums- und Vermögensdelikte, 2. Aufl. 2021; Wessels/Hettinger/Engländer, BT-1, 46. Aufl. 2022; Wessels/Hillenkamp/Schuhr, BT-2, 44. Aufl. 2021 |