Kommentar |
Das Strafverfahren dient der Durchsetzung des materiellen Strafrechts unter Wahrung der Grund- und Menschenrechte des Beschuldigten. Die zweistündige Vorlesung behandelt die Grundzüge des Strafprozessrechts i. S. d. § 14 II Nr. 5 ThürJAPO, die (meist) in Form einer strafprozessualen Zusatzfrage auch Examensgegenstand in den strafrechtlichen Examensklausuren sind. Dargestellt werden insbesondere die Ziele des Strafverfahrens, die Prozessbeteiligten (StA, Polizei, Gericht, Verteidigung, Beschuldigter, Verletzter) und die Phasen des Strafverfahrens (Ermittlungs-, Zwischen-, Haupt- und Rechtsmittel). Besondere Berücksichtigung finden die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung sowie die stetig an Bedeutung gewinnende Judikatur des EGMR.
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Literatur |
Beulke/Swoboda, Strafprozessrecht, 15. A. 2020; Engländer, Examensrepetitorium Strafprozessrecht, 10. A. 2020; Heger/Pohlreich, Strafprozessrecht, 2. A. 2018; Heinrich/Reinbacher, Examinatorium Strafprozessrecht, 3. A. 2020; Murmann, Prüfungswissen Strafprozessrecht, 4. A. 2019; Roxin/Achenbach/Jäger/Heinrich, Strafprozeßrecht Prüfe Dein Wissen, 17. A. 2019; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 30. A. 2021; Volk/Engländer, Grundkurs StPO, 9. A. 2018; Walter, Strafprozessrecht, 2020. |