Gegenstand der Vorlesung wird sein: das Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 - 687 BGB), das Bereicherungsrecht (§§ 812 - 822 BGB), das Deliktsrecht (§§ 823 - 852 BGB) sowie die damit zusammenhängenden Vorschriften aus dem Schadensersatzrecht (§§ 249 - 253 BGB); das Recht der Gefährdungshaftung wird in den Grundzügen behandelt.
Am Ende der Vorlesung wird eine Hausarbeit angeboten, deren erfolgreiches Bestehen Voraussetzung zur Teilnahme an der Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene ist. |