Der Grundkurs Öffentliches Recht erstreckt sich über zwei Semester, in denen die Grundlagen des deutschen Verfassungsrechts einschließlich seiner europarechtlichen Bezüge erarbeitet werden. Im Wintersemester bildet das Staatsorganisationsrecht des Grundgesetzes den Gegenstand der Vorlesung, im Sommersemester schließt sich die Darstellung der Grundrechte an. Nach einer Einführung in die Aufgaben der Verfassung und die Rolle des Verfassungsrechts für die staatliche Ordnung werden die bestimmenden Strukturprinzipien des Grundgesetzes, die staatlichen Funktionen und die Verfassungsorgane einschließlich ihrer Verfahrensweise vorgestellt. Aus dem Bereich des Verfassungsprozessrechts behandelt die Vorlesung die Verfahrensarten, die einen Bezug zum Staatsorganisationsrecht aufweisen.
Vorlesungsbegleitend werden Arbeitsgemeinschaften veranstaltet, in denen anhand von Fällen der Stoff wiederholt und klausurtechnisch geübt wird. Zum Ende des Wintersemesters werden eine Probehausarbeit und – im Rahmen der Zwischenprüfung – eine Klausur angeboten. |