In der Vorlesung werden konkrete Beispielsfälle aus der Praxis durchgesprochen. Das Thema „Gebäudeenergierecht“ weist zahlreiche Berührungspunkte und auch Überschneidungen zu benachbarten Themenfeldern aus der Technik und der Ökonomie auf. Hier lautet unsere Formel: Technisch möglich, ökonomisch sinnvoll und rechtlich zulässig.