Kommentar |
Nach einem Überblick werden die verschiedenen Arten der Kreditsicherheiten behandelt. Diese dienen dazu, das Risiko des Gläubigers abzusichern, dass der Schuldner, dem der Gläubiger in irgendeiner Form „Kredit“ gewährt, nicht zahlen kann oder will. Im Besonderen sind damit der Eigentumsvorbehalt, die Bürgschaft, der Schuldbeitritt, die Sicherungsabtretung, die Sicherungsübereignung, das Mobiliarpfandrecht und die Grundpfandrechte angesprochen. Ebenfalls behandelt wird der Ausgleich bei einer Mehrheit von Sicherungsgebern. |