Kommentar |
Die zweistündige Vorlesung wird als Teil des Schwerpunktbereichsstudiums Bereich 5 „Kriminalwissenschaften“ angeboten, steht aber auch Studierenden des Schwerpunktbereichs 2 "Deutsches und europäisches Wirtschaftsrecht" offen. Sie endet mit einer zweistündigen Abschlußklausur, die als examensrelevante Prüfungsleistung i. S. d. §§ 13 I, 15 SBPrO bei rechtzeitiger Anmeldung (§ 15 IV SBPrO) anerkannt wird. Die Vorlesung wendet sich auch an Nebenfachstudierende nach Maßgabe des jeweiligen Prüfungsrechts.
Das Wirtschaftsstrafrecht dient dem Schutz des Wirtschaftslebens als Ganzem. Im Zentrum stehen dabei, anders als im Vermögensstrafrecht, eher kollektiv geprägte Rechtsgüter sowie Täter mit einem hohen sozialen Status. Die Vorlesung beschäftigt sich mit den Grundlagen dieser Materie, also dem „Allgemeinen Teil“ des Wirtschaftsstrafrechts einschließlich der Criminal Compliance, den (auch) wirtschaftsstrafrechtlich geprägten Bestimmungen aus dem Besonderen Teil des StGB (z. B. §§ 263, 266, 266a StGB) und ausgewählten Straftatbeständen aus dem Nebenstrafrecht. Außerdem werden Bezüge zum einschlägigen Ordnungswidrigkeitenrecht (§§ 130, 30 OWiG) und Europäischen Strafrecht sowie die spezifischen Sanktionsmöglichkeiten im Wirtschaftsstrafrecht behandelt. |
Literatur |
Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch WiStR, 5. Aufl. 2019; Brettel/Schneider, WiStR, 3. Aufl. 2020; Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und SteuerstrafR, 2. Aufl. 2017; Hellmann, WiStR, 6. Aufl. 2021; ders., Fälle zum WiStR, 5. Aufl. 2021; Kudlich/Oglakcioglu, WiStR, 3. Aufl. 2020; Momsen/Grützner, Wirtschafts- und SteuerstrafR, 2. A. 2020; Tiedemann, WiStR, 5. Aufl. 2017; Wabnitz/Janovsky/Schmitt, Handbuch des Wirtschafts- und SteuerstrafR, 5. Aufl. 2020; Wittig, WiStR, 5. Aufl. 2020. |