Kommentar |
Aufbauend auf dem allgemeinen Verwaltungsrecht wird das Polizei- und Ordnungsrecht anhand des ThürPOG, des ThürPAG und des ThürOBG behandelt. Am Rande miteinbezogen wird zudem das Versammlungsrecht. Gegenstand der Vorlesung ist das Recht der Gefahrenabwehr. Dabei geht es insbesondere um Verfügungen zur Gefahrenabwehr (Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gefahrenbegriff; Ermessen und Verhältnismäßigkeit; Adressaten von Maßnahmen der Gefahrenabwehr), um die Vollstreckung von gefahrenabwehrrechtlichen Verfügungen, polizei- und ordnungsrechtliche Standardmaßnahmen (etwa Sicherstellung, Durchsuchung); Ersatz von Vollstreckungskosten; Verordnungen zur Gefahrenabwehr; Rechtsschutz gegen gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen und Klagen auf gefahrenabwehrrechtliches Einschreiten. |
Literatur |
- Aktuelle Gesetzessammlung zum Landesrecht Thüringen
- Leisner-Egensperger, in: Baldus/Knauff, Landesrecht Thüringen, 2019, § 4
- Pünder, in: Ehlers/Fehling/Pünder, Besonderes Verwaltungsrecht, Bd. 3, 4. Aufl. 2021 § 69 (über ThULB online abrufbar)
- Kingreen/Poscher, Polizei- und Ordnungsrecht, 11. Aufl. 2020 (über beck e-bibliothek abrufbar)
- Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 11. Aufl. 2021 |