Neben dem Klimawandel gilt das Artensterben bzw. der Rückgang der Biodiversität als eine der größten Bedrohungen für den Fortbestand der Menschheit. Der Erhalt von Biodiversität und damit verbunden der Schutz von Gruppen, deren Naturnutzungsformen zum Fortbestand der Biodiversität beitragen, stehen vor diesem Hintergrund im Fokus des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (kurz: Biodiversitätskonvention). Im Rahmen dieses internationalen Umweltabkommens wird zunehmend auf marktbasierte Lösungsansätze bzw. der ökonomischen Bewertung und Inwertsetzung der biologischen Vielfalt gesetzt. Im Seminar werden wir uns auf zwei Ansätze konzentrieren: die Monetarisierung von „Ökosystemdienstleistungen“ sowie den Ansatz des „Zugangs zu genetischen Ressourcen und gerechtem Vorteilsausgleich“, womit Ausgleichszahlungen an Indigene gemeint sind, wenn ihr Wissen von biotechnologischen Unternehmen gewinnbringend kommodifiziert wird. Beide Ansätze sind umstritten. Insbesondere zivilgesellschaftliche Akteure und kritische Wissenschaftler*innen befürchten, dass über die Ausweitung der Marktlogik die sozial-ökologische Krise verschärft wird.
Bevor wir uns den Feinheiten der Biodiversitätskonvention zuwenden, werden wir uns verschiedene wissenschaftliche Perspektiven der Umweltökonomie, der Umweltsoziologie und der Politischen Ökologie auf das Thema marktbasierten Umweltschutz erarbeiten. Dabei werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Klärung von Konzepten und Begriffen wie Kommodifizierung, Inwertsetzung oder Monetarisierung legen. Aus diesen Perspektiven werden wir Fallstudien zu konkreten Implementierungsversuchen der oben genannten marktbasierten Ansätze in unterschiedlichen Weltregionen diskutieren.
Das Seminar verfolgt drei Ziele: Zum einen erarbeiten wir uns anhand dieser Debattenfelder verschiedene wissenschaftliche Zugänge. Zum anderen erschließen wir uns eines der wichtigsten internationalen Umweltabkommens und lernen dabei auch mögliche Berufsfelder für Soziolog*innen kennen. |