Kommentar |
Die Steigerung der Effizienz der Nutzung von Energie ist ein wesentlicher Pfeiler der Energiewende und des Klimaschutzes. Die Vorlesung behandelt die europa- und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Energieeffizienzrechts, gebäude- sowie produktbezogene Vorgaben sowie weitere einschlägige Regelungen. Sie findet voraussichtlich an zwei Terminen verblockt statt und richtet sich vornehmlich an die Studierenden des Zertifikatsstudiengangs Energierecht. |